
Brandschutzhelfer
Aufgaben, Ausbildung, gesetzliche Grundlagen und Praxiswissen – der umfassende Leitfaden für Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen.
Brandschutzhelfer tragen wesentlich zur Sicherheit in Unternehmen bei. Doch welche Aufgaben übernehmen sie, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und wie läuft eine fachgerechte Ausbildung ab? Dieser Leitfaden vermittelt fundiertes Fachwissen – verständlich, praxisnah und auf Grundlage aktueller Vorschriften sowie langjähriger Erfahrung aus Feuerwehr und vorbeugendem Brandschutz.
Diese Seite ist als umfassendes Nachschlagewerk aufgebaut. Nutzen Sie das Inhaltsverzeichnis, um gezielt zu den Themen zu springen, die für Sie relevant sind.
Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem:
Was sind Brandschutzhelfer und welche Aufgaben sie übernehmen.

Was sind Brandschutzelfer?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber benannt und für Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes im Betrieb ausgebildet werden. Sie unterstützen dabei, Brände frühzeitig zu erkennen, Entstehungsbrände mit geeigneten Löschmitteln zu bekämpfen und Beschäftigte im Gefahrenfall bei einer geordneten Räumung zu unterstützen.
Ziel ist es, Schäden für Menschen, Sachwerte und die Umwelt zu minimieren sowie die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr bestmöglich zu überbrücken. Dabei handeln Brandschutzhelfer ausschließlich im Rahmen ihrer Ausbildung und nur dann, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann.
Die Anforderungen an Brandschutzhelfer ergeben sich insbesondere aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Die konkrete Umsetzung wird unter anderem in der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2 beschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechend der Art der Tätigkeiten, der Betriebsgröße sowie der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen für den Brandfall zu treffen und ausreichend Beschäftigte für diese Aufgaben zu benennen.
Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzhelfer?
Die Tätigkeit eines Brandschutzhelfers beginnt nicht erst im Brandfall. Vielmehr leisten Brandschutzhelfer bereits im täglichen Arbeitsbetrieb einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen.
Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
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Aufmerksamkeit für mögliche Brandgefahren im eigenen Arbeitsbereich.
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Unterstützung bei der Vermeidung von Brandrisiken durch sicherheitsbewusstes Verhalten.
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Sofortige Alarmierung der Feuerwehr beziehungsweise der betrieblichen Alarmorganisation im Brandfall.
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Einleitung erster Löschmaßnahmen bei Entstehungsbränden, sofern dies gefahrlos möglich ist.
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Unterstützung bei der Räumung des Gebäudes und Orientierung von Personen auf den vorgesehenen Fluchtwegen.
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Information der eintreffenden Einsatzkräfte über die Lage vor Ort.
Je nach Unternehmen, Betriebsgröße und Gefährdung können weitere Aufgaben hinzukommen. Brandschutzhelfer ersetzen jedoch weder die Feuerwehr noch den Brandschutzbeauftragten. Sie übernehmen eine unterstützende Funktion innerhalb der betrieblichen Notfallorganisation.
Brandschutzhelfer sind Teil des organisatorische Brandschutzes
Ein wirksamer Brandschutz besteht aus mehreren Bausteinen. Neben dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz bildet der organisatorische Brandschutz die Grundlage für ein sicheres Verhalten im Notfall.
Brandschutzhelfer übernehmen dabei eine zentrale Rolle. Sie verbinden organisatorische Maßnahmen wie Alarmierung, Räumung und Erste Löschmaßnahmen mit dem praktischen Handeln im Ereignisfall. Deshalb ist ihre Ausbildung nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Sicherheitskonzeptes.
Praxiswissen aus der Feuerwehr
Aus Einsätzen der Berufsfeuerwehr zeigt sich immer wieder, dass die ersten Minuten eines Brandes entscheidend sind. Entstehungsbrände können sich innerhalb kürzester Zeit zu lebensbedrohlichen Ereignissen entwickeln. Gleichzeitig lassen sich viele Kleinbrände mit einem geeigneten Feuerlöscher bereits in der Anfangsphase wirksam bekämpfen – vorausgesetzt, die handelnden Personen sind geschult und erkennen ihre eigenen Grenzen.
Ein gut ausgebildeter Brandschutzhelfer soll deshalb nicht zum „Feuerwehrersatz“ werden. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, die Situation richtig einzuschätzen, frühzeitig zu alarmieren, Menschen zu schützen und nur dann erste Löschmaßnahmen einzuleiten, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Genau dieses Zusammenspiel aus Fachwissen, sicherem Verhalten und praktischer Übung ist das Ziel einer qualifizierten Brandschutzhelferausbildung.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Arbeitgeber gelten.


Arbeitgeber tragen die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz
Der Schutz von Beschäftigten vor Bränden gehört zu den grundlegenden Pflichten jedes Arbeitgebers. Ziel ist es, Brände möglichst zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Beschäftigte im Gefahrenfall schnell gewarnt, geschützt und geordnet evakuiert werden können.
Hierzu verpflichtet eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken. Sie bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen für den organisatorischen Brandschutz im Unternehmen.
Dabei geht es nicht ausschließlich um die Bereitstellung von Feuerlöschern oder die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Ebenso wichtig ist es, ausreichend geeignete Beschäftigte für Aufgaben im Brandfall zu benennen und entsprechend auszubilden.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Beschäftigte im Brandfall geschützt werden.
Hierzu gehören unter anderem:
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geeignete Flucht- und Rettungswege,
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Einrichtungen zur Brandbekämpfung,
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Alarmierungsmöglichkeiten sowie
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organisatorische Maßnahmen für Notfälle.
Die konkreten Anforderungen werden anschließend durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten weiter konkretisiert.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 beschreibt, wie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis umgesetzt werden können.
Sie enthält unter anderem Vorgaben zu:
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der Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen,
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der Ermittlung des Löschmittelbedarfs,
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der Organisation des betrieblichen Brandschutzes sowie
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der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Wer die ASR A2.2 einhält, kann grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Abweichende Lösungen sind möglich, müssen jedoch mindestens das gleiche Sicherheitsniveau gewährleisten.
DGUV Information 205-023
Die DGUV Information 205-023 beschreibt die empfohlene Ausbildung und Qualifizierung von Brandschutzhelfern.
Sie erläutert unter anderem:
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Ausbildungsinhalte,
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theoretische und praktische Übungen,
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Anforderungen an Ausbilder,
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Empfehlungen zur Anzahl der Brandschutzhelfer sowie
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Hinweise zur regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse.
Obwohl die DGUV Information kein Gesetz ist, stellt sie eine anerkannte Orientierung für die praktische Umsetzung dar und wird von Behörden, Unfallversicherungsträgern und Gerichten regelmäßig herangezogen.
Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass jedes Unternehmen unabhängig von seiner Tätigkeit pauschal fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden müsse.
Tatsächlich ergibt sich der konkrete Bedarf immer aus der Gefährdungsbeurteilung.
Dabei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:
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Art der Tätigkeiten,
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Brandgefährdung der Arbeitsplätze,
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Größe und Ausdehnung der Arbeitsstätte,
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Anzahl der Beschäftigten,
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Schichtbetrieb,
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Alleinarbeit,
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Besucher, Kunden oder betriebsfremde Personen,
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Beschäftigte mit eingeschränkter Mobilität,
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Urlaubs- und Krankheitszeiten.
Erst die Gesamtbetrachtung dieser Faktoren ermöglicht eine sachgerechte Entscheidung über die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Die häufig genannte Quote von mindestens 5 % der Beschäftigten stammt aus der DGUV Information 205-023 und dient als Orientierungswert für Betriebe mit normaler Brandgefährdung. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung. Je nach Betriebsart kann eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein.
Arbeitgeberpflichten enden nicht mit der Ausbildung
Mit der erstmaligen Ausbildung allein sind die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Arbeitgeber müssen unter anderem sicherstellen, dass:
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jederzeit ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind,
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neue Beschäftigte bei Bedarf berücksichtigt werden,
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organisatorische Änderungen bewertet werden,
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praktische Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden,
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Brandschutzhelfer ihre Aufgaben kennen und wahrnehmen können.
Der betriebliche Brandschutz ist deshalb als kontinuierlicher Prozess zu verstehen und sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.
🚒 Praxiswissen aus der Berufsfeuerwehr
Bei vielen Einsätzen zeigt sich, dass die technische Ausstattung eines Unternehmens zwar vorhanden ist, organisatorische Maßnahmen jedoch nicht ausreichend umgesetzt wurden. Fehlende Alarmierungen, unklare Zuständigkeiten oder eine unzureichende Einweisung der Beschäftigten führen häufig zu Verzögerungen in den ersten entscheidenden Minuten eines Brandes. Ein funktionierender organisatorischer Brandschutz beginnt deshalb lange vor einem Schadensereignis.
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu organisieren.
✅ Die Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2 und weiteren anerkannten Regeln der Technik.
✅ Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt.
✅ Die DGUV Information 205-023 dient als anerkannte fachliche Orientierung für Ausbildung und Organisation.
✅ Organisatorischer Brandschutz ist eine dauerhafte Führungsaufgabe und muss regelmäßig überprüft werde
Die Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung
Eine der häufigsten Fragen von Arbeitgebern lautet:
„Wie viele Brandschutzhelfer benötigen wir in unserem Unternehmen?“
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Die erforderliche Anzahl ergibt sich immer aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Ziel ist es sicherzustellen, dass im Brandfall jederzeit ausreichend ausgebildete Beschäftigte zur Verfügung stehen, um erste Maßnahmen einzuleiten und die Räumung zu unterstützen.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt dabei sowohl die betrieblichen Gegebenheiten als auch die tatsächlichen Risiken am jeweiligen Standort.
Die 5 %-Regel – ein Orientierungswert, keine gesetzliche Vorgabe
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.
Dieser Wert wird häufig als feste gesetzliche Vorgabe verstanden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Richtwert, der Unternehmen eine erste Orientierung bietet.
Ob fünf Prozent ausreichend sind, muss immer anhand der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung schreiben eine konkrete Anzahl von Brandschutzhelfern vor. Die Verpflichtung des Arbeitgebers besteht darin, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die DGUV Information 205-023 konkretisiert diese Anforderungen und nennt die 5 %-Quote als Orientierungswert für Betriebe mit normaler Brandgefährdung
Wann sind mehr als 5 % erforderlich?
In vielen Unternehmen reicht eine Ausbildung von fünf Prozent der Beschäftigten nicht aus.
Eine höhere Anzahl kann beispielsweise erforderlich sein bei:
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erhöhter Brandgefährdung,
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Schichtbetrieb,
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großen Gebäuden oder weitläufigen Betriebsgeländen,
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mehreren Gebäuden oder Brandabschnitten,
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hoher Besucherzahl,
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Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern,
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Schulen und Kindertagesstätten,
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Produktions- und Industriebetrieben,
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Beschäftigten mit eingeschränkter Mobilität,
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häufigen Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Dienstreisen.
Auch organisatorische Besonderheiten, beispielsweise Alleinarbeitsplätze oder dezentrale Arbeitsbereiche, können den Bedarf erhöhen.
Welche Faktoren müssen Arbeitgeber berücksichtigen?
Bei der Festlegung der erforderlichen Anzahl sollten insbesondere folgende Punkte bewertet werden:
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Anzahl der Beschäftigten,
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Art der Tätigkeiten,
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Brandgefährdung der Arbeitsplätze,
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Größe und Struktur der Gebäude,
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Verteilung der Arbeitsplätze,
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Anzahl der Geschosse,
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Flucht- und Rettungswege,
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Arbeitszeiten und Schichtmodelle,
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Besucher- und Kundenverkehr,
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Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.
Entscheidend ist nicht nur die Gesamtzahl der Brandschutzhelfer, sondern auch deren tatsächliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten.
🚒 Praxiswissen aus der Berufsfeuerwehr
In der Praxis zeigt sich häufig, dass zwar genügend Brandschutzhelfer ausgebildet wurden, diese im entscheidenden Moment jedoch nicht gleichzeitig im Betrieb anwesend sind. Urlaub, Krankheit, Außendienst oder Schichtwechsel können dazu führen, dass die rechnerisch ausreichende Anzahl tatsächlich nicht verfügbar ist. Deshalb sollte die Personalplanung immer auch solche Ausfallzeiten berücksichtigen
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Brandschutzhelfern.
✅ Die häufig genannte 5 %-Quote ist ein Orientierungswert der DGUV Information 205-023 für Betriebe mit normaler Brandgefährdung.
✅ Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
✅ Schichtbetrieb, Besucher, besondere Brandgefahren oder Ausfallzeiten können eine deutlich höhere Anzahl erforderlich machen.
✅ Entscheidend ist nicht nur die Anzahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer, sondern auch ihre tatsächliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten.
Wie viele Brandschutzhelfer sind erforderlich?



Wie läuft eine Brandschutzhelferausbildung ab?
Ziel der Ausbildung
Eine Brandschutzhelferausbildung vermittelt Beschäftigten die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten, um im Brandfall angemessen zu handeln. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen, den Notruf abzusetzen, Personen zu warnen und – sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist – erste Löschmaßnahmen einzuleiten.
Dabei geht es nicht darum, Feuerwehrkräfte auszubilden. Vielmehr sollen Brandschutzhelfer die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr überbrücken und durch besonnenes Handeln zur Sicherheit von Menschen und Sachwerten beitrage


Welche Inhalte werden vermittelt?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Kombination aus theoretischer Wissensvermittlung und praktischen Übungen. Beide Bestandteile sind für eine vollständige Ausbildung unverzichtbar.
Zu den typischen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:
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Grundlagen der Verbrennung und Brandentstehung
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Betriebliche Brandgefahren
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Brand- und Rauchausbreitung
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Alarmierungsabläufe und Verhalten im Brandfall
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Funktion und Wirkungsweise verschiedener Feuerlöscher
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Brandklassen und geeignete Löschmittel
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Gefahren bei Löschversuchen
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Räumung und Evakuierung von Gebäuden
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Praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
Je nach Branche oder Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche Inhalte sinnvoll oder erforderlich sein.
Theorie und Praxis gehören untrennbar zusammen
Die theoretische Ausbildung schafft die Grundlage für richtige Entscheidungen im Brandfall. Sie vermittelt das notwendige Verständnis für Brandverläufe, Löschmethoden und organisatorische Abläufe.
Ebenso wichtig ist jedoch die praktische Ausbildung. Erst durch das eigenständige Anwenden eines Feuerlöschers lernen Teilnehmende, Hemmschwellen abzubauen und die richtige Handhabung im Ernstfall sicher zu beherrschen.
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt deshalb ausdrücklich praktische Löschübungen als Bestandteil der Ausbildung.


⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildung von Brandschutzhelfern als Kombination aus theoretischer Unterweisung und praktischen Übungen. Ziel ist es, den Teilnehmenden nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern sie auch zum sicheren Handeln im Brandfall zu befähigen. Die praktische Ausbildung ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer qualifizierten Brandschutzhelferausbildung.

Praktische Übungen – Sicherheit durch Erfahrung
Der erste Umgang mit einem Feuerlöscher erfolgt bei vielen Menschen erst während der Brandschutzhelferausbildung. Entsprechend groß ist häufig die Unsicherheit.
Praktische Übungen ermöglichen es den Teilnehmenden,
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die Funktionsweise verschiedener Feuerlöscher kennenzulernen,
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Löschtechniken anzuwenden,
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Entstehungsbrände richtig einzuschätzen,
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typische Fehler zu vermeiden und
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Sicherheit im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu gewinnen.
Je realistischer die Übung gestaltet wird, desto nachhaltiger ist in der Regel der Lernerfolg

🚒 Praxiswissen aus der Berufsfeuerwehr
In Einsatzsituationen zeigt sich immer wieder, dass nicht fehlendes Wissen, sondern Unsicherheit und Stress zu Fehlentscheidungen führen. Menschen, die den Umgang mit einem Feuerlöscher bereits praktisch geübt haben, handeln häufig ruhiger und strukturierter als Personen, die ausschließlich theoretisch unterwiesen wurden. Deshalb ist die praktische Ausbildung weit mehr als eine Pflichtübung – sie schafft Handlungssicherheit.
Moderne Ausbildungsmethoden
Neben klassischen Löschübungen kommen heute zunehmend digitale Ausbildungsmethoden zum Einsatz.
Virtual-Reality-Systeme ermöglichen es beispielsweise, unterschiedliche Brandszenarien realitätsnah und gefahrlos zu trainieren. Teilnehmende können verschiedene Brandverläufe erleben, Entscheidungen unter Zeitdruck treffen und den Umgang mit unterschiedlichen Feuerlöschertypen üben. Moderne Systeme ergänzen damit die klassische Ausbildung sinnvoll, ersetzen jedoch nicht die fachliche Unterweisung oder – sofern erforderlich – praktische Übungen mit realen Feuerlöscheinrichtungen.
Entscheidend bleibt, dass die gewählte Ausbildungsmethode den Lernzielen entspricht und die Teilnehmenden auf das richtige Verhalten im Brandfall vorbereitet.


Nach der Ausbildung
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung übernehmen Brandschutzhelfer Verantwortung innerhalb der betrieblichen Notfallorganisation.
Damit die erworbenen Kenntnisse langfristig erhalten bleiben, sollten sie regelmäßig aufgefrischt und an Veränderungen im Unternehmen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise organisatorische Änderungen, neue Arbeitsbereiche oder geänderte Brandgefahren.

Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Eine Brandschutzhelferausbildung vermittelt theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenz.
✅ Grundlage für die Ausbildungsinhalte ist insbesondere die DGUV Information 205-023.
✅ Praktische Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil einer qualifizierten Ausbildung.
✅ Ziel ist nicht die Ausbildung von Feuerwehrkräften, sondern die sichere Bewältigung von Entstehungsbränden und die Unterstützung der betrieblichen Notfallorganisation.
✅ Regelmäßige Auffrischungen tragen dazu bei, die Handlungssicherheit dauerhaft zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss jedes Unternehmen Brandschutzhelfer benennen?
Ja. Arbeitgeber sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Dazu gehört grundsätzlich auch die Benennung geeigneter Beschäftigter für diese Aufgaben. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Gegebenheiten.
Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?
Für Betriebe mit normaler Brandgefährdung empfiehlt die DGUV Information 205-023 mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Dabei handelt es sich jedoch um einen Orientierungswert. Maßgeblich bleibt immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Sind die 5 % gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die häufig genannte 5 %-Quote ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Empfehlung der DGUV Information 205-023 für Betriebe mit normaler Brandgefährdung. Je nach Unternehmen kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich können geeignete Beschäftigte als Brandschutzhelfer benannt werden. Sie sollten körperlich und geistig in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen und im Brandfall ruhig und besonnen handeln können.
Muss ein Brandschutzhelfer eine Prüfung ablegen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung gibt es nicht. Ziel der Ausbildung ist jedoch, dass die Teilnehmenden die theoretischen Grundlagen verstehen und den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen praktisch beherrschen.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelferausbildung?
Die Dauer richtet sich nach den Ausbildungsinhalten und dem praktischen Übungsumfang. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Kombination aus theoretischer Unterweisung und praktischen Löschübungen. Seriöse Ausbildungsanbieter orientieren sich an diesen Empfehlungen und passen den Umfang an die jeweilige Zielgruppe an.